Die DIN EN ISO 14001 ist ein Regelwerk für das Umweltmanagement. Darin sind Anforderungen definiert, welche das Ziel haben eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte in Organisationen zu erreichen. Die Anforderungen sind so spezifiziert, dass diese branchenübergreifend und weltweit Anwendung finden. Die ISO 14001 stellt einen Katalog an Mindestanforderungen für die Unterhaltung und Weiterentwicklung eines Umweltmanagement-Systems zur Verfügung. Dabei orientiert sie sich am Prozessgedanken (der auch der ISO 9001 zugrunde liegt) und ist damit gut in bestehende prozessorientierte Managementsysteme zu integrieren. Das Regelwerk dient als Grundlage für die Zertifizierung durch unabhängige Zertifizierungsorganisationen. Der große Vorteil der Norm liegt in der Anwendbarkeit über alle Branchen hinweg. Die Anforderungen sind so formuliert, dass jede Organisation die jeweiligen Forderungen angepasst auf die betrieblichen Prozesse umsetzen können.
Ziel der ISO 14001:
Schutz der Umwelt und Vermeidung von Umweltbelastungen im Einklang mit sozio-ökonomischen Erfordernissen
fördern.
Dies wird erreicht durch:
- Etablierung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems (UMS)
- Regelmäßige Erfassung, Bewertung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt
- Einbeziehung der Beschäftigten
- Überprüfen der Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems (UMS)
- Verbesserung der Leistung im Umweltschutz
- Informationsweitergabe an interessierte Kreise
Anwendbarkeit:
Alle Organisationen können die ISO 14001 anwenden. Hierbei liegt auch der Charme. Denn die Anforderungen sind identisch, die Umsetzung jedoch muss zur vorhandenen Organisation passen. Dies wird häufig zu wenig berücksichtigt und sorgt dafür, dass dem Regelwerk vereinzelt eine negative Note zukommt. Das Motto muss daher sein „lese die Anforderungen genau und frage ob dies derzeit in der Organisation so erfolgt“.
Regelkreis der ISO 14001:
- Umweltpolitik definieren und etablieren
- Einhaltung gesetzlicher/behördlicher Auflagen bewerten und sicherstellen
- Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte
- Umweltziele und Teilziele festlegen
- Umweltprogramm erarbeiten und umsetzen
- Standards einführen und aufrecht erhalten
- Kontroll- und Korrekturmaßnahmen einführen
- Bewertung der erreichten Ergebnisse durch oberste Leitung
- Kontinuierliche Verbesserung